Ban
Ki-moons zweite Amtszeit – Plädoyer für die Wahl einer Frau
zum Generalsekretär*
Gastbeitrag von UN-Botschafter Anwarul K. Chowdhury**
New York – Die (von der UN-Vollversammlung inzwischen
beherzigte) Empfehlung des UN-Sicherheitsrats vom 17. Juni,
dem scheidenden UN-Generalsekretär Ban Ki-moon das Mandat
für eine neuerliche fünfjährige Amtszeit zu übertragen, hat
die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf
einen weiteren undurchsichtigen und undemokratischen Prozess
gelenkt, der bezeichnend für den 15 Mitglieder zählenden
UN-Sicherheitsrat ist. Die Zustimmung des Sicherheitsrates
zu einer zweiten Amtszeit Bans fiel auf einem Treffen hinter
verschlossenen Türen, zu dem andere UN-Mitgliedsländer, ganz
zu schweigen von der Zivilgesellschaft und den Medien, nicht
zugelassen waren.
Es ist allen, die mit den Angelegenheiten der
Weltorganisation vertraut sind, bekannt, dass den fünf
Vetomächten des Sicherheitsrates ein schwacher, wenig
durchsetzungsfähiger und nachgiebiger Entscheidungsträger
allemal lieber ist. Dadurch ist sichergestellt, dass sie es
sind, die die Entscheidungen innerhalb der Weltorganisation
und insbesondere in globalen Friedens- und Sicherheitsfragen
treffen. Deshalb suchen sie nach einer
Führungspersönlichkeit, die sie lenken können.
Dieser Aspekt wirft auch ein Schlaglicht auf eine weitere
Dimension der dringend erforderlichen Reform des
UN-Sicherheitsrates: auf das Veto-Privileg der Sieger des
zweiten Weltkrieges, das die fünf ständigen und als P5
bekannten Sicherheitsratsmitglieder genießen. Bei der Wahl
des UN-Generalsekretärs bringen ein Veto, die Androhung
eines Vetos oder das informelle Veto bei der Vorabstimmung
zur Einschränkung der Zahl der Kandidaten für das Amt des
UN-Chefs den gesamten Entscheidungsprozess durcheinander.
Das wiederum führt dazu, dass Kandidaten mit anerkannten
Management- und Führungsqualitäten von vorn herein
ausgemustert werden.
Dieses undurchsichtige, hinter verschlossenen Türen
stattfindende und exklusive Auswahlverfahren sorgt dafür,
dass eine Person, die für eine erste Amtszeit empfohlen
wird, gleich nach ihrer Amtseinführung von einer zweiten
Amtsperiode träumt. Diese sehr menschliche Versuchung ist so
stark, so berauschend, dass der neue Generalsekretär vor
allem bestrebt ist, diesen Traum Wirklichkeit werden zu
lassen. Der oberste Verwaltungsbeamte der UN ist sich der
Bedeutung des 'Veto-Elements' durchaus bewusst und bestrebt,
den Wünschen und Neigungen der P5 höchste Priorität
einzuräumen.
In den Korridoren der Vereinten Nationen herrscht die
allgemeine Ansicht vor, dass sich ein Entgegenkommen des
Generalsekretärs gegenüber den P5 in Form einer zweiten
Amtszeit auszahlt. Dieses Arrangement kommt beiden Seiten
zugute: dem Generalsekretär ebenso wie den P5.
Das gilt umso mehr, da sich beide Seiten der Tatsache
vollends bewusst sind, dass die vielen UN-Mitglieder niemals
in der Lage sein werden, sich auf die lange überfälligen
Reformen des inakzeptablen Prozesses der Wahl des UN-Chefs
zu einigen . Dies wiederum begünstigt die Wahl eines
unscheinbaren UN-Generalsekretärs, vor allem wenn ein
UN-Antagonist und P5-Vertreter wie der ehemalige
US-Botschafter John Bolton am Auswahlprozess beteiligt ist.
Die Empfehlung vom 17. Juni und die obligatorische
Zustimmung der UN-Vollversammlung vom 21. Juni wirft ein
Schlaglicht auf die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform
des inakzeptablen Wahlvorgangs. Die Reform muss
sicherstellen, dass der nächste Generalsekretär dem Ansehen
und der Universalität der UN als 'Parlament der Nationen'
gerecht wird und die Menschheit durch die ersten Jahrzehnte
des 21. Jahrhunderts geleitet.
Erstens sollte der Prozess offen, vollständig transparent,
partizipatorisch und demokratisch unter Teilnahme aller
Mitgliedsstaaten und der Zivilgesellschaft sein. Sicher, die
UN bleiben eine zwischenstaatliche Institution. Das bedeutet
aber nicht, dass die internationale Zivilgesellschaft, die
sich um eine Stärkung der UN bemüht, nicht umfassend befragt
werden sollte.
Die UN-Vollversanmlung sollte in die Entscheidungen des
UN-Sicherheitsrates einbezogen werden und genauso viel zu
sagen haben. Tatsächlich sollte diesen beiden wichtigsten
UN-Organen ohne Wenn und Aber die gleiche Verantwortung bei
der Suche und Auswahl der für die Weltorganisation
geeignetesten Führungspersönlichkeit zukommen. Die
Kandidaten sollten alle UN-Mitgliedsländer von ihrer
Fähigkeit, die Weltorganisation führen zu können, überzeugen
müssen. (...)
Um die Unabhängigkeit des Generalsekretärs gewährleisten zu
können, wäre eine einmalige Amtszeit empfehlenswert. Es
würde völlig ausreichen, die fünfjährige Amtszeit um
höchstens ein Jahr zu verlängern. Sechs Jahre sind für jede
Führungskraft, die diese Bezeichnung verdient, genug, um zu
zeigen, welche Zielvorgaben sich für eine globale
Institution erreichen lassen.
Die wichtigste Reform bezüglich der Wahl des UN-Chefs muss
im Denken der Mitglieder des UN-Sicherheitsrates
stattfinden. Zu diesem Zeitpunkt des menschlichen
Fortschritts ist es eine Schande, dass die Vereinten
Nationen in den 65 Jahren ihrer Existenz nicht in der Lage
waren, eine Frau an die Spitze der Weltorganisation zu
wählen. Und nicht nur das: So wurde noch nicht mal eine
einzige Frau als Kandidatin für die Wahl ins hohe Amt
nominiert.
Trotz aller UN-Resolutionen, Abkommen und Erklärungen, die
die Gleichheit der Frau betonen, ist es eine Peinlichkeit,
dass die UN 50 Prozent der Menschheit noch nicht einmal für
das höchste Amt in Erwägung ziehen. Die Organisation ist
zweifellos ärmer dran, da sie sich bei ihrer Auswahl nur auf
die Hälfte aller potenziellen Kandidaten beschränkt.
Das angeschlagene Bild und die Glaubwürdigkeit der UN in den
Augen der internationalen Gemeinschaft in den letzten Jahren
unterstreicht die zunehmende Notwendigkeit einer wirksamen
und engagierten Führung, die eigene Interessen hinten
anstellt und nicht allein nach dem Befehl-und-Kontroll-Modus
verfährt.
Nach all den Jahren, in denen Männer das Weltsekretariat
geführt haben, wäre es nur recht und billig, einen neuen
UN-Generalsekretär aus einer Schar von weiblichen Kandidaten
zu wählen, ohne sich angesichts der Einmaligkeit einer
solchen Gelegenheit um regionale Zugehörigkeiten zu kümmern.
Eine solche "positive Aktion' wäre notwendig und angemessen,
nachdem man 50 Prozent der Weltbevölkerung ihren
geschuldeten Anteil verwehrt hat.
Das ist ein absolutes Muss, um die Diskriminierung der Frau
zu korrigieren und das Gleichheitsprinzip wie in der
Allgemeinen Empfehlung Nummer 25 der Übereinkunft zur
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
umzusetzen.
Was die Umsetzung auf internationaler Ebene angeht, erwähnt
Artikel acht der Konvention, dass alle Vertragsstaaten
adäquate Maßnahmen ergreifen müssen, um Frauen fernab
jeglicher Diskriminierung und auf Augenhöhe mit den Männern
die Gelegenheit zu geben, die Staaten auf internationaler
Ebene zu vertreten und an der Arbeit internationaler
Organisationen zu beteiligen.
Da fast alle UN-Mitglieder Vertragsstaaten der Konvention
sind, sollten sie sich dieser Verpflichtung beugen und einen
weiblichen Generalsekretär ernennen. Der Sicherheitsrat
sollte sich auch im Rahmen seines Verfahrens zur Auswahl
eines neuen UN-Generalsekretärs an seine eigene Resolution
1325 für eine stärkere Beteiligung von Frauen auf allen
Entscheidungsebenen erinnern.
All dies sagt uns deutlich, dass das Auswahlverfahren auf
Frauen ausgeweitet werden muss. In Wahrheit haben die UN
gegen ihre eigenen Abkommen und Resolutionen verstoßen,
indem sie Frauen für die Position (des UN-Generalsekretärs)
nicht in Erwägung gezogen haben. Selbst eine traditionell
männerdominierte Einrichtung wie der Internationale
Währungsfonds könnte bald die Richtung vorgeben, indem er
eine Frau zur Chefin kürt.
Man stellt sich schon die Frage, welche Art der Kultur und
tief sitzende Voreingenommenheit dazu geführt haben, dass
dieser so wichtige Aspekt in der Diskussion über weit
reichende UN-Reformen unberücksichtigt blieb. Vielleicht
besteht die einzige Chance für Ban darin, einen
unauslöschbaren Eindruck zu hinterlassen, indem er nach der
Hälfte seiner Amtszeit unter der Bedingung zurücktritt, dass
ihm eine Frau im Amt nachfolgt. (Deutsche Bearbeitung: Karina Böckmann)
* Dieser Beitrag erschien am 22. Juni 2011 auf der Website von
IPS-Deutschland gGmbH, deren Träger der Global Cooperation
Council ist: www.ipsnews.de
**Chowdhury war UN-Untergeneralsekretär und Beauftragter für
die LDCs. Er nahm an allen LDC-Konferenzen statt und rief
den Umsetzungsmechanismus des letzten UN-LDC-Programms ins
Leben. Der UN-Botschafter gehört ferner im Direktorium von
IPS-Nordamerika an.
Link:
http://ipsnews.net/news.asp?idnews=56152